Sie gehört zu den Pflichtversicherungen, ohne die es nicht möglich ist eine Verkehrszulassung zu erhalten. Der Eigentümer eines Fahrzeuges haftet für Mögliche Gefahren, die damit verbunden sind (Gefährdungshaftung; so zu sagen für Schäden, die Dritten entstehen).
Damit können Schäden am eigenen Fahrzeug durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust abgedeckt werden. Mit verschiedenen Tarifkombinationen kann der Umfang des Versicherungsschutzes individuell gewählt werden.
Hilfe, wenn man mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, kann man mit der Wahl eines Schutzbriefes sichern, z. B. Pannenhilfe, Abschleppdienste, Bergungen, Rückreisen etc.
Die Insassen sind bei einem möglichen Unfall gegen Invalidität und Tod versichert. Die pauschalen Versicherungssummen werden auf die verunglückten Personen umgelegt.
Bei einem Verkehrsunfall oder bei Streitigkeiten rund um das Auto übernehmen die Rechtsschutzversicherer die Kosten für den Anwalt, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und evtl. Kosten des Gegners.
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