Seit 1995 muss Jeder pflegeversichert sein. Dabei gilt: Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingt für mindestens 6 Monate auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Abhängigkeit wird in 5 Pflegegrade (nach einem Punktesystem) eingeteilt. Die Leistungen richten sich nach den Pflegegraden. Dabei gibt es
- Pflegesachleistungen – durch Pflegedienste und
- Pflegegeld – für Pflege durch Angehörige.
Die Entscheidung der Kombination, in welcher Höhe jeweils Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen werden können, ist dann für 6 Monate bindend.
Die Absicherungen der Pflichtversicherung kann aber mit einer privaten Pflegeergänzungsversicherung aufgestockt werden. Sie ist außerdem auch steuerlich absetzbar!
Dafür gibt es 3 Ansätze:
- Pflegekostenversicherung – Sie deckt die Differenz der tatsächlichen Kosten und der
Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. - Pflegetagegeldversicherung – Höhe je nach Pflegegrad bei Pflegebedürftigkeit
- Pflegerentenversicherung – Abschluss einer festgelegten monatlichen Rente
In der Regel verlangen die Gesellschaften bei der Beantragung einer Pflegeergänzungsversicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen.
Allein bei der staatlich geförderten Pflege-Bahr-Versicherung wird auf Gesundheitsfragen verzichtet. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes ist jedoch auf 600 € begrenzt.